Ein Dauertestamentsvollstrecker hat noch eine Immobilie mit einem Mieter und ein Konto zu verwalten:
Er rechnet jährlich wie folgt ab:
0,5 % des Nachlasswertes und
5% der Mieteinnahmen
und verweist zur Begründung auf die Vergütungsempfehlung des DNotI
Ich halte das für falsch, da mE die Vergütungsempehlung diese 2 Möglichkeiten als Alternativen sieht.
Oder macht das die Praxis anders?