Hallo !
Prüfe gerade eine RL eines ehrenamtlichen Betreuers. Es handelt sich um die Cousine der Betreuten, die 650 km entfernt von der Betreuten wohnt.
Zusammen mit der RL hat sie einen Antrag auf Festsetzung ihrer Vergütung vorgelegt. Dabei setzt sie 90 Stunden zu je 15 EUR an.
Den vorgelegten Kontoauszügen ist außerdem zu entnehmen, dass sie insgesamt 5 mal die Betreute im Jahr besucht hat. Dabei ist sie jeweils mit dem Zug angereist. Die Fahrkarten liegen mit vor. Die Kosten für die Karten wurden schon vom Girokonto an die Betreuerin überwiesen. Neben den Fahrtkosten sind auch Übernachtungskosten angefallen in einer Pension in der Nähe vom Heim der Betreuten. Diese Kosten wurden ebenfalls vom Konto der Betreuten bezahlt. Aus den Rechnungen der Pension geht hervor, dass bei 2 Besuchen noch eine weitere Person neben der Betreuerin dabei war.
Nun meine Fragen :
Hätte die Betreuerin vor Bezahlung der Fahrtkosten und der Übernachtungskosten vom Girokonto der Betreuerin nicht einen Antrag auf Aufwendungsersatz stellen müssen und ich hätte dann die Kosten gegen das Vermögen der Betreuten festgesetzt ?
Muss ich nun die Übernachtungskosten mit Frühstück, welche für die 2.Person angefallen sind, von der Betreuerin zurückfordern ?
Kann zusätzlich überhaupt die Vergütung geltend gemacht werden ?
Vermögen der Betreuten : ca. 80.000 EUR.Die Betreute ist 82 Jahre alt.
Danke für eure Hilfe.