Hallo!
Habe folgendes Problem nun gleich in zwei Verfahren, allerdings abgewandelt:
1. Ein Pflichtverteidiger wurde in einem Verfahren nach Zulassen der Anklage durch das Gericht bestellt. Es findet ein Termin statt, in dem der PV auch erscheint. In diesem Termin wird zunächst erörtert, dass noch ein weiteres Strafverfahren gegen denselben Angeklagten anhängig ist. Dann wird im Termin der anwesende PV auch für dieses zweite Verfahren per Beschluss zum PV bestellt. Im Anschluss daran ergeht ein Beschluss, der beide Verfahren verbindet. Dann geht der Termin weiter und es wird insgesamt zu allen Vorwürfen verhandelt.
Der PV verlangt nun die PV-Gebühren doppelt, dh. zwei Grundgebühren, zwei Verfahrensgebühren, zwei Terminsgebühren, zwei Auslagenpauschalen.
2. Ein Pflichtverteidiger wurde im ursprünglichen Verfahren bestellt.
Nach und nach wurden zwei weitere Verfahren gegen denselben Angeklagten hinzuverbunden. Es erfolgte jedoch nach Aktenlage keine erneute/weitere PV-Bestellung dieses RA (und auch keines anderen) in den hinzuverbundenen Verfahren. Allerdings wird/wurde der RA in allen drei Verfahren tätig, auch, bevor sie zu einem Verfahren verbunden worden sind.
Wieder wird in jedem der drei Verfahren jetzt nach Abschluss des Ganzen eine Grund- und eine Verfahrensgebühr sowie eine Auslagenpauschale beansprucht (Terminsgebühren nur, soweit stattgefunden).
Ich finde in keinem Kommentar was dazu