Pflichtverteidiger: verbundene Verfahren

  • Hallo!

    Habe folgendes Problem nun gleich in zwei Verfahren, allerdings abgewandelt:

    1. Ein Pflichtverteidiger wurde in einem Verfahren nach Zulassen der Anklage durch das Gericht bestellt. Es findet ein Termin statt, in dem der PV auch erscheint. In diesem Termin wird zunächst erörtert, dass noch ein weiteres Strafverfahren gegen denselben Angeklagten anhängig ist. Dann wird im Termin der anwesende PV auch für dieses zweite Verfahren per Beschluss zum PV bestellt. Im Anschluss daran ergeht ein Beschluss, der beide Verfahren verbindet. Dann geht der Termin weiter und es wird insgesamt zu allen Vorwürfen verhandelt.

    Der PV verlangt nun die PV-Gebühren doppelt, dh. zwei Grundgebühren, zwei Verfahrensgebühren, zwei Terminsgebühren, zwei Auslagenpauschalen.


    2. Ein Pflichtverteidiger wurde im ursprünglichen Verfahren bestellt.

    Nach und nach wurden zwei weitere Verfahren gegen denselben Angeklagten hinzuverbunden. Es erfolgte jedoch nach Aktenlage keine erneute/weitere PV-Bestellung dieses RA (und auch keines anderen) in den hinzuverbundenen Verfahren. Allerdings wird/wurde der RA in allen drei Verfahren tätig, auch, bevor sie zu einem Verfahren verbunden worden sind.

    Wieder wird in jedem der drei Verfahren jetzt nach Abschluss des Ganzen eine Grund- und eine Verfahrensgebühr sowie eine Auslagenpauschale beansprucht (Terminsgebühren nur, soweit stattgefunden).

    Ich finde in keinem Kommentar was dazu :(

  • zu 2: Beim Richter nachfragen, ob Bestellung schon für alle Verfahren gilt bzw. auch für die beiden weiteren Verfahren erfolgen soll.

  • Hallo!

    Zu dem 1. Problem kann ich zur Terminsgebühr sagen, dass diese nur einmal entsteht. Das ergibt sich m. E. aus RVG VV 4102, worin zu lesen steht:
    Mehrere Termine an einem Tag gelten als ein Termin. Die Gebühr entsteht im vorbereitenden Verfahren und in jedem Rechtszug für die Teilnahme an jeweils bis zu drei Terminen einmal.

    Mehr habe ich dazu auch noch nicht gefunden... :(

  • Hallo Ihr alle und danke für die Tipps!

    Habe es mir einfach gemacht und zumindest mal eine Sache an den BezRev gegeben. Und im anderen Verfahren werd ich den Richter fragen, ob Bestellung für alle anderen Verfahren mit gelten soll, sobald er aus dem Urlaub zurück ist. Dann zählt aber auch nur das, was vor der Verbindung durch den RA schon gemacht worden ist ;)

    Danke nochmal und LG!

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