Hallo,
ich mache erst kurz Nachlasssachen und habe mir die Frage gestellt, inwiefern ihr bei Abschlagszahlungen rechtliches Gehör gewährt.
Bei Vergütungsanträgen höre ich immer die Erben an. In dem vorliegenden Fall wissen, die teilweise ermittelten Erben aber noch gar nichts von ihre Erbrecht. Würdet ihr bei der Abschlagszahlung alle potentielle Erben dennoch anhören?