Hallo, ich habe mal eine kurze Frage, wie ihr das handhabt.
Ich habe in not. Testament vorliegen, indem sich die Ehegatten gegenseitig zu Vorerben und die Kinder zu Nacherben einsetzen. Eine Bestimmung über die Schlusserben fehlt.
Eröffnet ihr so etwas beim 2. Todesfall?
Vielen Dank
Eröffnung, keine Verfügung für den 2. Todesfall
-
-
Ich würde es im Hinblick auf §2102 BGB im Regelfall wohl eröffnen.
-
So ist es, weil die Nacherben im Zweifel auch Ersatzerben sind.
-
So ist es, weil die Nacherben im Zweifel auch Ersatzerben sind.
Und üblicherweise steht auch ein Widerruf früherer Verfügungen vTw drin und ist dann aus diesem Grunde zu eröffnen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!