Testamentsvollstrecker und Vorvermächtnis

  • Ich habe ein privatschriftliches Testament, in dem die Erblasser u.a. verfügt, dass ihre Tochter ein Ackergrundgrundstück als Vorvermächtnis bekommen soll, als Nachvermächtnisnehmer sind die Enkel der Erblasserin benannt.

    Der TV lässt das Grundstück nun an die Tochter auf.

    Eine Absicherung der Nachvermächtnisnehmer erfolgt in dem Übergabevertrag nicht.

    Ich habe hierzu die Kommentierung zu § 2191 BGB gelesen.
    Danach ist der Vorvermächtnisnehmer durch das Nachvermächtnis beschwert und nicht in der Verfügung beschränkt.

    Also ist der Vertrag in Ordnung ?

    Es sei denn, dass sich die Testamentsvollstreckung auch auf die Vorvermächtnisnehmerin erstreckt. Im Testament steht allerdings nur "ich ordne Testamentsvollstreckung an".

    Was meint ihr dazu?

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