In einem notariellen Kaufvertrag wurde "...dem Urkundsnotar und dessen Stellvertreter..." Vollmacht erteilt, die Erklärung der Eintragungsbewilligung zu Eintragung der Eigentumsänderung abzugeben.
Die vorgenannte Bewilligung wird nun von dessen Amtsnachfolger in der erforderlichen Form abgegeben. Dieser Umstand ist dem Internetauftritt der Kanzlei zu entnehmen. Hiernach befindet sich der vorliegend beurkundende Notar im Ruhestand, der die vorliegende Bewilligung abgebende ist sein Nachfolger.
Kann oder muss man in der Formulierung der "Urkundsnotar" auch dessen Amtsnachfolger sehen und die vorliegende Bewilligung ist somit wirksam und korrekt abgegeben worden?