Erbbau-Berechtigte sind A-D in Erbengemeinschaft; TV-Vermerk ist eingetragen.
Der TV erklärt nun, dass der Erbbauzins zur Zeit 1.250,- € beträgt und bewilligt daher die Eintragung einer weiteren Erbbauzinsreallast über 200,- €.
Als Nachweis der Entgeltlichkeit jetzt Bestätigung des Grundstückseigentümers über die aktuelle Höhe des Erbbauzinses anfordern oder Abschrift der letzten Anpassungs-Vereinbarung?