Hallo erst mal.
Mich plagt dasselbe Problem mit geringer Abweichung in gleich zwei Verfahren.
Es wurde Zwangsverwaltung gegen den Grundstückseigentümer (= Schuldner) beantragt und angeordnet. In Abteilung zwei der Grundbücher ist jeweils eine Auflassungsvormerkung für einen Dritten eingetragen.
Die Inbesitznahmeberichte wurden vom Zwangsverwalter wie immer eingereicht mit Angabe des Inbesitznahmezeitpunktes.
Soweit hatte ich noch keine Probleme. Die Probleme ergaben sich jedoch wie folgt:
- Akte:
AV-Berechtigter ist Eigennutzer der Wohnung. Sprach nach Inbesitznahme bei Gericht vor und teilte mit, dass die Kaufpreiszahlung erfüllt ist und der Besitz bereits auf ihn übergegangen sei. Einsicht in die Grundbuchakte zeigt, dass im Kaufvertrag der Besitzübergangszeitpunkt an die Kaupreiszahlung gekoppelt ist. Nachweise für die Zahlung könnte mir der AV-Berechtigte vorlegen.
Problem: Schuldner war zum Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsverwaltung weder mittelbarer noch unmittelbarer Besitzer. Inbesitznahme durch Zwangsverwalter nicht möglich??!!
- Akte:
Wohnung ist fremdvermietet. Zwangsverwalter teilt im Inbesitznahmebericht mit, dass auch hier nach Angabe des eingetragenen Eigentümers der Kaufpreis bereits gezahlt sei, Besitz ist somit auf AV.Ber. übergegangen (s.o.). Auch hier war der Schuldner zum Zeitpunkt der AnO der Zwangsverw. aller Wahrscheinlichkeit nach weder mittelbarer noch unmittelbarer Besitzer. Dem Gericht ist die Problematik nunmehr bekannt geworden! Konnte der Zwangsverw. den Grundbesitz überhaupt wirksam übernehmen.
Ich habe nunmehr schon die Kommentare gewälzt, vor allem Zeller/Stöber Rd. 11 zu § 146. Ist meine o.g. Ansicht richtig, konnte die Inbesitznahme durch den Zwangsverwalter in beiden Fällen nicht erfolgen? Wenn ja, was muss ich als Gericht in diesem Fall tun; einfach das Verfahren gegen den Schuldner aufheben. Inwieweit hat das Gericht in diesem Fall eine Prüfungspflicht und welche Nachweise sind für den Besitzübergang ausreichend bzw. notwendig?
Vielleicht hatte jemand schon einen ähnlich gelagerten Fall.
Vielen Dank schon mal.....