Belastungsvollmacht bei Kauf einer unvermessenen Teilfläche

  • Ulf (23.02.2005)
    Folgende Fallkonstellation trift hier immer häufiger zu:

    Notar beurkundet einen Kaufvertrag über unvermessene Teilfläche unter Bezugnahme auf anliegenden Lageplan.
    Im KV ist auch eine Belastungsvollmacht zugunsten der Käufer enthalten.
    Notar beurkundet (meist am selben Tag) Grundschuldbestellungsurkunde und nimmt zur Bezeichnung des Belastungsobjekts Bezug auf den KV (z.B. "Trennstück aus dem Flurstück XY/1 Flur Z gemäß Grundstückskaufvertrag vom ... des Notars ...").

    Vermessung erfolgt und Bestandsverzeichnis wird entsprechend fortgeführt.

    Sodann reicht der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde und den Kaufvertrag (als Nachweis der Vertretungsbefugnis) sowie die katasteramtl. Abschreibungsunterlagen nebst Flurkartenauszug ein und beantragt Grundstücksteilung und Eintragung der Grundschuld.

    Frage:
    Genügt das Eurer Meinung nach oder kann zusätzlich die Identitätserklärung als Nachweis dafür verlangt werden, dass die zu belastende Teilfläche nunmehr unter der Flurstücksbezeichnung XY/2 Flur Z im GB gebucht ist und dass die Belastungsvollmacht die Belastung des neu vermessenen Flurstücks XY/2 abdeckt?

    Bisher verlange ich dies immer aber ganz sicher bin ich mir nie.
    Es könnte doch vielleicht auch ausreichend sein, wenn der Notar in seinem Antrag angibt, welches Flurstück nunmehr abgeschrieben und belastet werden soll und Bezug nimmt auf die beigefügten Katasterunterlagen, oder?


    Kai (23.02.2005)
    Hallo Ulf,
    wegen § 28 GBO wirst Du an einer Identitätserklärung nicht vorbeikommen (s. Schöner/Stöber, Rdnr. 888, 891).
    Das macht auch Sinn, denn letztlich können nur die Beteiligten (abzugeben ist die Erklärung streng genommen vom Verkäufer als verlierenden Teil) auf den Quadratmeter beurteilen, ob das Flurstück mit der Teilfläche übereinstimmt.
    Die Erklärung würde mir dann auch für die Grundschuld reichen.


    Ulf (24.02.2005)
    Dann werde ich wohl bei meiner bisherigen Meinung bleiben und weiterhin fleißig beanstanden müssen... [Blockierte Grafik: http://images.forum.onetwomax.de/images/i19.gif

    HansD (27.02.2005)


    [font=Verdana, Arial]Quote:[/font]


    ....

    Sodann reicht der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde und den Kaufvertrag (als Nachweis der Vertretungsbefugnis) sowie die katasteramtl. Abschreibungsunterlagen nebst Flurkartenauszug ein und beantragt Grundstücksteilung und Eintragung der Grundschuld. 




    Hallo!

    In der von Ulf beschriebenen Konstellation halte ich auch eine Identitätserklärung im Rahmen der Eintragung der Grundschuld für zwingend erforderlich.

    Anders würde ich die Rechtslage allenfalls beurteilen, wenn die Identitätserklärung zum Kaufvertrag bereits vorliegt.


    Gruß HansD

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