Zitat von StefanDarum geht es doch garnicht. Es bestreitet doch keiner, daß der 85 verfassungskonform ist. Nur hat der 85 mit der Thematik hier nur wenig zu tun. Er zwingt schließlich das Gericht nicht auf jedes Gebot unter 5/10 einen Zuschlag zu erteilen. Es gibt halt noch andere Gründe der Zuschlagsversagung.
worum geht es denn sonst?
wenn § 85 (ohne einschränkung?) verfassungskonform sein soll, ok. für mich nicht ohne bedenken. aber § 85 sagt nur, dass 5/10 nicht gilt. nirgendwo im (einfach-) gesetz steht aber, das gericht könne den zuschlag bei 3/10 oder whatever versagen. der grundsatz des vorbehalts des gesetzes verlangt, dass für die zuschlagsversagung eine norm da ist. das wird mir hier bisher dogmatisch nicht sauber genug getrennt bzw. begründet. wir haben schließlich keine freirechtslehre, wo das gericht aus billigkeitserwägungen entscheiden kann, was es für richtig hält, ohne entsprechende rechtsnorm.