geringere Raten möglich

  • Der Gedanke kam mir auch gerade. Wozu soll die Verpflichtung zur Mitteilung einer Veränderung (nicht Verbesserung!) der wirtschaftlichen Verhältnisse denn sonst gut sein als zu dem Zweck, die Bewilligung ggf. anzupassen?

    :gruebel: Aus meiner Sicht muss die Partei nur eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse und eine Änderung der Anschrift mitteilen, § 102a Abs. 2 S. 1 ZPO. Eine Verpflichtung zur Mitteilung jeglicher Änderungen kann ich dem Gesetz nicht entnehmen (sofern das Gericht nicht zur Erklärung aufgefordert hat).

    Die Mitteilung in meinem Fall erfolgte von selbst während des laufenden Hauptsacheverfahrens ohne Aufforderung des Gerichts.

    Hast Du recht, da lag ich falsch mit meiner Erinnerung.:oops:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich würde es als Antrag auf Herabsetzung der Raten auffassen und die entsprechend anpassen.

    Ich auch. Auch, wenn das der RA auch auf ausdrückliche Frage nicht ausdrücklichg mitgeteilt hat, kann doch nur das sein Ziel gewesen sein.

    Sehe ich auch so. Klar hätte man auch einen entsprechenden Antrag des Anwalts erwarten können. Aber dass der von ihm nicht ausdrücklich gestellt wurde, kann m.E. nicht zu Lasten der (sicherlich unwissenden) PKH-Partei gehen.

  • Ich würde es als Antrag auf Herabsetzung der Raten auffassen und die entsprechend anpassen.

    Ich auch. Auch, wenn das der RA auch auf ausdrückliche Frage nicht ausdrücklichg mitgeteilt hat, kann doch nur das sein Ziel gewesen sein.

    Nein. ;)

    Grundsätzlich kann sich der RA auch vorgestellt haben, dass die Raten zu erhöhen wären. Und um seinem Mandanten nicht in den Rücken zu fallen, hat er es so konkret dann doch nicht mitgeteilt.

    (Zumindest hat der RA explizit darauf hingewiesen, dass ein Kind seines Mandanten volljährig geworden ist. Außerdem ist das Einkommen seines Mandanten sogar geringfügig höher geworden. Aber die neue Wohnung kostet eben mehr Miete als die alte.)

  • Ich würde es als Antrag auf Herabsetzung der Raten auffassen und die entsprechend anpassen.

    Ich auch. Auch, wenn das der RA auch auf ausdrückliche Frage nicht ausdrücklichg mitgeteilt hat, kann doch nur das sein Ziel gewesen sein.

    Nein. ;)

    Grundsätzlich kann sich der RA auch vorgestellt haben, dass die Raten zu erhöhen wären. Und um seinem Mandanten nicht in den Rücken zu fallen, hat er es so konkret dann doch nicht mitgeteilt.

    (Zumindest hat der RA explizit darauf hingewiesen, dass ein Kind seines Mandanten volljährig geworden ist. Außerdem ist das Einkommen seines Mandanten sogar geringfügig höher geworden. Aber die neue Wohnung kostet eben mehr Miete als die alte.)

    Ist die neue Wohnung denn überhaupt angemessen und in voller Höhe einzubeziehen?

  • Alles in allem würde ich in der Mitteilung keinen Antrag auf Absenkung der Raten sehen.

    Von daher würde ich nichts veranlassen, sondern "zur Ratenüberwachung" schreiben. Wenn die Partei die Raten tatsächlich gesenkt haben will, wird sie sich (erneut) melden.

    Über eine Erhöhung der Raten würde ich nur nachdenken, wenn die Erhöhung sich klar ergibt und / oder der RA nur durch die Erhöhung zu seiner vollen weiteren Vergütung käme. Aber so liegt der Ausgangsfall wohl nicht.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Ich würde es als Antrag auf Herabsetzung der Raten auffassen und die entsprechend anpassen.

    Ich auch. Auch, wenn das der RA auch auf ausdrückliche Frage nicht ausdrücklichg mitgeteilt hat, kann doch nur das sein Ziel gewesen sein.

    Nein. ;)

    Grundsätzlich kann sich der RA auch vorgestellt haben, dass die Raten zu erhöhen wären. Und um seinem Mandanten nicht in den Rücken zu fallen, hat er es so konkret dann doch nicht mitgeteilt.

    (Zumindest hat der RA explizit darauf hingewiesen, dass ein Kind seines Mandanten volljährig geworden ist. Außerdem ist das Einkommen seines Mandanten sogar geringfügig höher geworden. Aber die neue Wohnung kostet eben mehr Miete als die alte.)

    Das hat sich aus deiner ursprünglichen Frage so nicht ergeben. Ich hatte bis jetzt unterstellt, dass die geringere Ratenhöhe für den Anwalt offensichtlich gewesen sei. Davon wird man jetzt wohl nicht ausgehen können. Von daher würde ich es wohl so wie Ernst P. machen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Muss man höchstwahrscheinlich, da wegen Trennung angemietet.

  • Ich hatte es bewusst offen gelassen. Schließlich wollte ich gern mal lesen, was andere Kollegen aus dem nichtssagenden Anschreiben des RA entnehmen würden.

    Allerdings fand sich in meinem Erstbeitrag der Satz aus dem Schriftsatz des RA:

    Zitat

    Recht lapidar teilte er mit, dass das Gesetz ihn bzw. seinen Mandanten bei PKH-Bewilligung ja verpflichte, Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen.

    Sofern man vorhandene Kenntnisse der entsprechenden PKH-Bestimmungen beim RA unterstellt, müsste man also vom bloßen Schriftsatz her von einer (wesentlichen) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten ausgehen. Schließlich sind nach § 120a ZPO lediglich wesentliche Verbesserungen unaufgefordert mitzuteilen.

    (Wenn der RA etwas Anderes mit seinem Hinweis auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse bewirken wollte, kennt er wohl den Inhalt des § 120a ZPO nicht so wirklich.)

  • Allerdings fand sich in meinem Erstbeitrag der Satz aus dem Schriftsatz des RA:

    Zitat

    Recht lapidar teilte er mit, dass das Gesetz ihn bzw. seinen Mandanten bei PKH-Bewilligung ja verpflichte, Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen.

    Sofern man vorhandene Kenntnisse der entsprechenden PKH-Bestimmungen beim RA unterstellt, müsste man also vom bloßen Schriftsatz her von einer (wesentlichen) Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Mandanten ausgehen. Schließlich sind nach § 120a ZPO lediglich wesentliche Verbesserungen unaufgefordert mitzuteilen.

    (Wenn der RA etwas Anderes mit seinem Hinweis auf die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse bewirken wollte, kennt er wohl den Inhalt des § 120a ZPO nicht so wirklich.)

    M.E. hat der Mandant/Anwalt mit der Mitteilung alles richtig gemacht, s. § 120 a Abs. 2 S. 1 2. Halbsatz ZPO:
    "Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen." Wird das nicht gemacht, könnte man (streitig) über eine Aufhebung nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO nachdenken.

    Wenn solche Mitteilungen bei mir eintrudeln, mache ich keine komplette Nachprüfung auf, lasse mir aber den neuen Mietvertrag vorlegen und rechne die Raten neu aus. Wenn die Raten steigen, höre ich dazu nochmal an (wo's grenzwertig mit der Wesentlichkeit einer Verbesserung wird s. z.B. hier). Ansonsten werden die Raten von mir gesenkt/eingestellt (es sei denn, die Partei ist grundlos in eine Villa mit Marmorfassade und goldverzierter Auffahrt gezogen).

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Wie geschrieben, liegt mir eine aktuelle - unaufgefordert eingereichte - Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vor (inklusive fast sämtlicher Nachweise).

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