Hallo, ich habe gerade über einen Genehmigungsantrag zu entscheiden.
Der Betroffene ist in einer Erbengemeinschaft beteiligt. Es soll eine Baumwiese verkauft werden.
Der Wert liegt nach den Bodenrichtwerten aus dem Internet bei insgesamt ca. 1000 EUR, wenn ich es richtig erfasst habe. Der Betreuer, der auch Miterbe ist, hat ortsansässige Obstbauern nach einem Preis gefragt und diese haben weniger pro qm genannt, sodass er bei einem Wert von 500 EUR wäre. Da der Zustand sehr schlecht sei wurde sich nun mit einem Käufer zu einem Preis von 300,00 EUR geeinigt.
Da aus der aktuellsten Anhörung hervorgeht, dass eine Verständigung mit dem Betroffenen nicht möglich ist, würde ich auch keine persönliche Anhörung vornehmen, da es sich auch nur um eine Baumwiese handelt (und aufgrund der derzeitigen Lage). Ich hätte einen Verfahrenspfleger bestellt, einmal aufgrund der unterbliebenen persönlichen Anhörung und da der Kaufpreis unter dem Wert nach den Bodenrichtwerten liegt. Hier mache ich mir aber Gedanken darüber, ob ansonsten unnötige Kosten entstehen, aufgrund des geringen Anteils, den der Betroffene dann tatsächlich erhalten würde, tu mir aber schwer damit, da es ja auch keine "Schenkung" darstellen soll und eine Verständigung mit dem Betroffenen nicht möglich ist.
Es ist auch ein minderjähriges Kind an der Erbengemeinschaft beteiligt. Leider ist ein anderes Familiengericht hier zuständig, daher frage ich mich auch, ob es auch nicht komisch wäre, würde ich dann genehmigen, das Familiengericht aber einen höheren Kaufpreis verlangen oder anders rum.
Hat mir jemand einen Rat?