Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Schuldner, der einen (erheblichen) Übererlös zu erwarten hat, ist auf mich zugetreten (Verteilungstermin ist noch in weiter Ferne) und hat mich gefragt, ob er das Geld auch bar ausgezahlt bekommen kann.
Ich hab ihn auf §117 ZVG verwiesen und nein gesagt.
Er hat erwidert, über kein Konto zu verfügen und dann gerne eine Auszahlung per Scheck (oder Ähnliches) in Anspruch nehmen würde.
Ich hab ihm zugesichert, das zu prüfen und ihm Bescheid zu geben.
Jetzt steh ich davor und suche mich dumm und blöd und finde nix aber auch gar nix dazu.
Das Gesetz verweist auf das Landesrecht (Baden-Württemberg in meinem Fall); aber ich kann beim besten Willen keine landesrechtliche Vorschrift zu der Auszahlungart auftreiben.
Weiß jemand näher Bescheid dazu? (Ich gehe davon aus, dass alle Länder eine ähnliche oder gleiche Regelung hierzu haben).
Eine Anfrage bei der Justizkasse hat nur ergeben: Geht nicht, weil machen wir nicht. Das ist mir aber ein bisschen zu wenig (insb um es dem Schuldner zu schreiben)
Vielen Dank schonmal und viele Grüße