Mir sagt die Begrifflichkeit „Feststellungsbescheid „ leider nichts
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Von einer Bausparkasse kam eine Erbenanfrage, da eine Begünstigung für den Todesfall nicht vorliegt.
Weiter wurde darum gebeten, falls keine Erben zu ermitteln sind, beantragen wir die Aufnahme von gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln zur Hinterlegung des Guthabens aus dem genannten Bausparvertrag.
Die Serviceeinheit hat der Bausparkasse mitgeteilt, dass keine Nachlassvorgänge zu ermitteln sind und der Vorgang war damit wohl erledigt.
Nunmehr bekomme ich zum ersten Mal die Akte vorgelegt mit einem Schreiben der Bausparkasse, in welchem diese unter Bezugnahme auf die Mitteilung der Serviceeinheit, dass keine Nachlassvorgänge vorhanden sind, in dem ein Feststellungsbescheid beantragt
Über die Höhe des Guthabens hält die Bausparkasse sich bedeckt.
Würdet ihr gleich eine Nachlasspflegschaft einrichten oder selbst anfangen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln?