Einleitung eines Feststellungsbescheides

  • Mir sagt die Begrifflichkeit „Feststellungsbescheid „ leider nichts:oops:

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Von einer Bausparkasse kam eine Erbenanfrage, da eine Begünstigung für den Todesfall nicht vorliegt.
    Weiter wurde darum gebeten, falls keine Erben zu ermitteln sind, beantragen wir die Aufnahme von gesetzlich zugelassenen Zahlungsmitteln zur Hinterlegung des Guthabens aus dem genannten Bausparvertrag.
    Die Serviceeinheit hat der Bausparkasse mitgeteilt, dass keine Nachlassvorgänge zu ermitteln sind und der Vorgang war damit wohl erledigt.

    Nunmehr bekomme ich zum ersten Mal die Akte vorgelegt mit einem Schreiben der Bausparkasse, in welchem diese unter Bezugnahme auf die Mitteilung der Serviceeinheit, dass keine Nachlassvorgänge vorhanden sind, in dem ein Feststellungsbescheid beantragt

    Über die Höhe des Guthabens hält die Bausparkasse sich bedeckt.
    Würdet ihr gleich eine Nachlasspflegschaft einrichten oder selbst anfangen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln?

  • Meint die Bausparkasse vielleicht eine Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle?

    Vielleicht aber auch e8nen Beschluss des Nachlassgerichts nach §§ 1915, 1846 BGB. Hab ich auch schon mal gesehen (z.B. Beschluss zur Räumung der Wohnung durch den Vermieter).


  • Würdet ihr gleich eine Nachlasspflegschaft einrichten oder selbst anfangen, die gesetzlichen Erben zu ermitteln?

    Wenn das Nachlassgericht selbst die Ressourcen hat, den Nachlass zu sichern und die Erben zu ermitteln, braucht man natürlich keinen Nachlasspfleger. Ein Nachlasspfleger könnte sich natürlich entsprechend kümmern und das Nachlassgericht entlasten.

    Wenn ich das Stichwort "Bausparvertrag" höre und die Bausparkasse den Vertrag gerne abgewickelt hätte, müsste man vorsichtig sein. Denn es gibt (habe ich ich selbst auch in einer Sache) für die heutige Zeit Bausparverträge, die hoch verzinst sind (z.B. 2 % Basiszins zzgl. 3 % Bonuszins, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird).

    Solche Verträge versuchen die Bausparkassen verständlicherweise im Erbfall loszuwerden.

    So war es auch in meinem Fall und ich habe den Vertrag (verzinsliche Anlage) natürlich bestehen lassen und "meinem" Nachlassgericht "empfohlen", eine nachlassgerichtliche Genehmigung zur Kündigung des Vertrages nicht zu erteilen.

    So ist der Nachlass für die heutige Zeit sehr gut verzinst angelegt, während ich die Erben ermittle.

  • Da das Bausparvertragsverhältnis nicht beendet ist, besteht für eine Hinterlegung des Bausparguthabens weder Grund noch Anlass. Eine Kündigung seitens der Bausparkasse - so sie überhaupt möglich wäre - scheitert schon am fehlenden Zugang der etwaigen Kündigung an die Erben.

    Zunächst würde ich die Bausparkasse bitten, die Höhe des Bausparguthabens mitzuteilen und eine Kopie des Bausparvertrags zu übermitteln, damit die erforderlichen Maßnahmen geprüft werden können.

  • Wer kennt ihn nicht? Den Nachlass in dem es nur einen Bausparvertrag gibt. Keine Mietwohnung. Kein Girokonto. Kein Auto. Nichts. Nur den Bausparvertrag.

    *Ironie aus*

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Wer kennt ihn nicht? Den Nachlass in dem es nur einen Bausparvertrag gibt. Keine Mietwohnung. Kein Girokonto. Kein Auto. Nichts. Nur den Bausparvertrag.

    *Ironie aus*

    hihi :wechlach:

    aber zurück zum Thema: bin da ganz bei meinen Vorrednern. ich würde gleich Nachlasspflegschaft anordnen, denn zumidest muss es ja jemanden geben, bei dem die Bausparkasse versuchen soll, ihre Kündigung zu versuchen... von § 1846erSachen wäre ich im Nachlass (besonders bei Wohnung, Bausparsachen) eher zurückhaltend. denn wie TL treffend ausgedrückt hat, gibt es seltenst den Fall dass nur das eine zu besorgen ist...

  • Wer kennt ihn nicht? Den Nachlass in dem es nur einen Bausparvertrag gibt. Keine Mietwohnung. Kein Girokonto. Kein Auto. Nichts. Nur den Bausparvertrag.

    *Ironie aus*

    Da gab es doch mal vor langer, langer Zeit -ich glaube, es war auf einem Nachlasspflegschaftstag- so eine wunderschön erzählte Fabel mit zwei Akteuren -Gericht und Vermieter-. So richtig schön anzuhören. Und vor allem das Ende der Fabel: war so richtig traurig (was die Folgen des voreiligen Handeln des Gerichts angeht).

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