Hallo Kollegen!
Vor ein paar Tagen habe ich ein altes Grundbuchheft umgeschrieben auf SolumSTAR. In Abteilung II und III waren alle Rechte gerötet und jeweils auch mit Löschungsvermerken versehen. Möglicherweise naiv darauf vertrauend, habe ich daher auch keines der Rechte übernommen.
Nach einer Grundbucheinsicht erhielt ich heute nun den Hinweis, dass eines der Rechte eigentlich noch bestehe und demzufolge bei Umschreibung hätte mitübernommen werden müssen.
Bei dem Recht handelt es sich um eine "Darlehnshypothek" zu Gunsten der Deutschen Investitionsbank Berlin; eingetragen am 25.09.1951 unter Bezugnahme auf § 10 Abs. 2 des Gesetzes über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern vom 08.09.1950.
Das Recht ist gerötet und mit folgendem Löschvermerk versehen:
"Die unter laufender Nr. 4 verzeichnete Belastung wurde auf Grund des Gesetzes vom 4. Februar 1954 über die Entschuldung der Klein- und Mittelbauern beim Eintritt in Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft am 20. September 1960 gelöscht." Unterschrift
Auf meine Nachfrage sagte mir eine Kollegin, dass derlei Rechte mit der Wiedervereinigung wieder aufgelebt seien. Huch!
Kann mir hier vielleicht jemand mehr über die Rechtslage sagen und ggf. auch eine Rechtsquelle nennen? Auf diese vorbezeichneten Gesetze habe ich keinen Zugriff. Im Internet habe ich leider nur eine kostenpflichtige Download-Möglichkeit gefunden.
Falls dem tatsächlich so sein sollte - wovon ich ausgehe -, müsste ich doch einen Amtswiderspruch gegen die Löschung des Rechts eintragen. Zu wessen Gunsten trage ich den aber ein? Deutsche Investitionsbank Berlin? Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Für ein paar Tipps, Anregungen, Hinweise oder sonstige hilfreichen Beiträge wäre ich sehr dankbar!