Der Inhalt der vorgelegten Selbstverwaltungserklärung lautet.
"Ich bescheinige, dass ist meine Konten selbst verwalte und alle Barabhebungen und Verfügungen über meine Konten selbst getroffen habe.
Der Betreuer hat keine Barabhebungen getätigt.
Der Betreuer hat nur diejenigen Überweisungen getätigt oder Lastschriften erteilt, für welche der Rechnungslegung Belege beigefügt sind"
Ausreichend? Ich denke nein. Denn wenn der Betreuer keine Belege beifügt, muss das Gericht doch davon ausgehen, dass eine Selbstverwaltung vorliegt, auch wenn der Betreuer die Verfügung vorgenommen hat.
Zumal auch die Prüfung der Rechnungslegung "nicht einfach" ist, da zur jeder Buchung gesucht werden muss, ob ein Beleg vorliegt oder nicht.
Was mein das Forum?