Geld auf Notaranderkonto

  • Ich habe folgendes Problem,

    bei einem Grundstücksverkauf im Jahre 2000 wurde nicht der gesamte Kaufpreis an die Verkäufer (eine Erbengemeinschaft) ausgezahlt, da der damalige Verwalter noch Forderungen hatte, welche der Erbengemeinschaft/Verkäufer zu hoch erschienen. Es wurde daher ein "Rückstellungsbetrag" auf dem Notaranderkonto behalten.

    Dieser Betrag liegt dort noch immer, da es laut Aussage der Notarin keine übereinstimmende Zahlungsanweisung der Erbengemeinschaft und auch keine gerichtliche Entscheidung gibt.

    Sie möchte daher nun den Betrag hinterlegen.

    Damit habe ich mich aber gerade etwas schwer. Ich sehe keinen Hinterlegungsgrund. Die Notarin muss sich ja von keiner Verbindlichkeit befreien.
    Das Geld liegt meiner Meinung doch auf dem Anderkonto genauso gut wie bei der LJK.

    Oder sehe ich hier irgendwas nicht? Würdet Ihr das Geld annehmen?

    Ich danke euch :)

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Erfüllt nicht das Anderkonto gerade seinen Zweck, für den es eingerichtet wurde? Welcher Hinterlegungsgrund soll denn gegeben sein?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Die Verbindlichkeit könnte darin zu finden sein, dass es ja Fremdgeld ist, dass einem anderen zusteht.

    Aber unabhängig davon, sehe ich es auch so, das ist ja das Wesen des Notaranderkontos, dass es zur Verwahrung fremder Gelder dient. Von daher ist alles gut.

    Wann war denn die Änderung, dass das Anderkonto eigentlich die Ausnahme sein soll und nicht wie bisher regulär zur Abwicklung und "Verteilung" des Kaufpreises genutzt wird? Vielleicht findet sich in den Übergangsvorschriften etwas dazu, wie die noch beim Notar verwahrten Gelder verwendet werden sollen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Danke.

    Ich hatte gehofft, dass der Fall aus #1 vielleicht noch davor war. Dann hätte, hätte... Wohl nicht.

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