Ich habe folgendes Problem,
bei einem Grundstücksverkauf im Jahre 2000 wurde nicht der gesamte Kaufpreis an die Verkäufer (eine Erbengemeinschaft) ausgezahlt, da der damalige Verwalter noch Forderungen hatte, welche der Erbengemeinschaft/Verkäufer zu hoch erschienen. Es wurde daher ein "Rückstellungsbetrag" auf dem Notaranderkonto behalten.
Dieser Betrag liegt dort noch immer, da es laut Aussage der Notarin keine übereinstimmende Zahlungsanweisung der Erbengemeinschaft und auch keine gerichtliche Entscheidung gibt.
Sie möchte daher nun den Betrag hinterlegen.
Damit habe ich mich aber gerade etwas schwer. Ich sehe keinen Hinterlegungsgrund. Die Notarin muss sich ja von keiner Verbindlichkeit befreien.
Das Geld liegt meiner Meinung doch auf dem Anderkonto genauso gut wie bei der LJK.
Oder sehe ich hier irgendwas nicht? Würdet Ihr das Geld annehmen?
Ich danke euch