Hallo zusammen,
ich steh grad ein wenig wie ein Ochs vor dem Berg, weil ich den Sinn einer Verfügung nicht verstehe. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder mir zumindest bestätigen, dass die Verfügung - so sehe ich das zumindest bisher - Quatsch ist. Folgender Sachverhalt:
Arbeitsgerichtlicher Vergleich - natürlich keine Kostenfestsetzung
Schuldner muss im Wege der Vollstreckungsandrohung zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aufgefordert werden. Er erfüllt auch, zahlt aber die Anwaltskosten für die Vollstreckungsandrohung nicht. Antrag gem. § 788 ZPO an das Vollstreckungsgericht.
Von dort erhalte ich nun die Mitteilung, dass der Vollstreckungstitel keine Kostentragungspflicht enthält (öhm ja.....Arbeitsrecht halt). Ich soll einen Titel vorlegen, aus welchem sich die Kostentragungspflicht ergibt oder meinen Antrag zurücknehmen.
Was bitte hat die Kostentragungspflicht, die sich ja ausschließlich auf das Verfahren bezieht, mit den Vollstreckungskosten zu tun? Übersehe ich hier was oder hab ich einfach nur einen überforderten Rechtspfleger erwischt