Guten Morgen,
ich habe glaube ich einen Knoten im Kopf: Zur KGE: 1. Instanz Quote und in der 2. Instanz wurden die Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt, nachdem dieser die Klage zurückgenommen hat. Bezieht sich nun die KGE der Berufung auch auf die 1. Instanz?
VG