Hallo,
ich habe hier vermehrt Aufgebotsverfahren zwecks Ausschluss eines Grundpfandrechtsbriefs, in denen die Gläubiger keine Erklärung darüber abgeben können, ob das Recht nicht ge-oder verpfändet oder abgetreten worden ist.
Die Anträge sind von den Eigentümern gestellt und es liegt eine Verzichtserklärung des Gläubigers vor. Der Gläubiger teilt nur mit, dass er über den Verbleib des Briefes nichts weiß, das Grundpfandrecht nicht mehr valutiert und der Regelprozess vorsieht, dass der Brief am Ende der Geschäftsbeziehung an den Eigentümer geschickt wird. Weitere Angaben über eine mögliche Abtretung seien nicht möglich, da der geführte Schriftverkehr für nicht mehr bestehende Geschäftsverbindungen bereits vernichtet wurde.
Bin ich da zu kleinkariert, wenn ich sage, dass ein Aufgebot nicht möglich ist, da nicht sicher ist, dass das Recht nicht abgetreten wurde? Es ist ja eigentlich sehr wahrscheinlich, dass der Brief dem Eigentümer ausgehändigt wurde.