Guten Tag,
folgender Fall:
Erblasser, ledig, hinterlässt 1 minderjähriges Kind. Bis zum Tod des Erblassers übten beide Elternteile die gemeinsame elterliche Sorge aus.
Nach dem Tod des Erblassers wurde der Kindsmutter die Vermögenssorge entzogen und dem Jugendamt als Pfleger übertragen.
Es ist Vermögen mit Grundbesitz vorhanden ein Erbschein muss beantragt werden.
Nach meinen Informationen kann das Jugendamt als Pfleger den Erbscheinsantrag inkl. eV nicht stellen. Das könnten ja in diesem Fall nur die Eltern oder der Vormund.
Ich kam daher auf die Idee, Beide (Jugendamt für den Erbscheinsantrag und Kindsmutter für die eV) für den Antrag auf Erbschein einzuladen.
Die Kindsmutter bockt und ließ über Ihren Anwalt ausrichten, dass sie nicht kommt, das Jugendamt selbst hielt es daraufhin auch nicht für nötig zum Termin zu kommen.
Frage: Liege ich richtig, dass der Erbscheinsantrag nur gemeinsam von der Kindsmutter und dem Jugendamt als Pfleger gestellt werden kann? Oder könnte das Jugendamt als Pfleger auch handeln? Ich meine ja, es würde an der Abgabe an der eV scheitern, darauf könnte ich verzichten, aber warum sollte ich das tun?
Aussitzen kann ich es nicht, offenbar gibt es etwas zu regeln, denn das Familiengericht meint, ich könnte ja eine Nachlasspflegschaft einrichten. (Der Meinung bin ich allerdings nicht, weil mein minderjähriger Alleinerbe mir ja bekannt ist, nur die Mutter stellt sich quer)
Danke für eure Antworten!