Europäischer Vollstreckungstitel - Übersetzung

  • Hallo,

    ich habe hier einen Antrag auf Erlass eines europ. Vollstreckungstitels vorliegen. Dieser soll in die englische Sprache erteilt werden. Kann ich einfach das Formular auf englisch abändern (die Seite gibt dies ja grds. her) und dies dann erlassen? Da Amtssprache deutsch ist tu ich mich etwas schwer damit, zudem hatte ich auch hier nie einen Antrag das in einer anderen Sprache zu übersetzen.


    VG

  • Nach Art. 9 Abs. 2 EuVTVO wird die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel in der Sprache ausgestellt, in der die Entscheidung abgefasst ist.

    Sofern der Gläubiger zur Durchführung der Vollstreckung in dem Vollstreckungsmitgliedstaat eine Übersetzung der Bestätigung vorzulegen hat, ist er gehalten diese in eigener Verantwortung zu beschaffen (Art. 20 Abs. 2 c) EuVTVO).

    Ich würde die Bestätigung daher in deutsch abfassen und dem Antragsteller mitteilen, dass er selbst für die Übersetzung sorgen muss.

    "Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe." - Pippi Langstrumpf

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