Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Erblasserin A ist verstorben. Sie hat im Jahre 2022 ein handschriftliches Testament errichtet und enterbt darin ihren Ehemann. Dieser stellt nun einen Erbscheinsantrag und legt ein psychiatrisches Gutachten vor, das eine freie Willensbildung in Bezug auf die Scheidung, die die Erblasserin im selben Jahr durch ihren Rechtsanwalt eingereicht hat, ausschließt.
Ich frage mich nun: darf ich überhaupt über den Erbscheinsantrag entscheiden?
Die Richterin meint, dass ja noch keine Einwände von irgendeiner Seite gegen den Erlass der beantragten Entscheidung vorliegen und sie meine Zuständigkeit bejaht.
Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher.
Was sind eure Meinungen?