Hallo in die Runde,
ich habe ein Verfahren auf Erteilung der familiengerichtlichen Genehmigung der Erbausschlagungserklärung für mehrere minderjährige Kinder. Erblasser ist der Kindesvater.
Die KM hält sich sehr zurück, die meisten Unterlagen hinsichtlich der Vermögensverhältnisse werden von anderen Angehörigen eingereicht. Es ist noch nicht klar, ob der Nachlass tatsächlich überschuldet ist. Es gibt diverse offene Darlehen, aber auch mehrfachen Grundbesitz im Nachlass.
Die Angehörigen drängen auf Erteilung der Genehmigung und pochen auf die Überschuldung, erklären aber auch deutlich, dass irgendjemand anders aus der Familie (wer, ist noch nicht klar) die Erbschaft annehmen will/soll. Warum jemand trotz Überschuldung annehmen will, kann nicht beantwortet werden.
Ich habe nicht den Eindruck, dass die KM (ist auch die Ehefrau des Erblassers und hat für sich selbst auch ausgeschlagen) sich wirklich um die Belange der Kinder kümmern kann.
Deshalb würde ich gern für die Kinder einen Ergänzungspfleger mit ins Boot holen. Dafür wäre aber nur hinsichtlich dieses Nachlassverfahrens ein Teilentzug der Vermögenssorge erforderlich, oder? Hat das schonmal jemand gemacht oder hat jemand Ideen dazu, wie man am besten vorgeht?
Danke!