Auskunft Erbenermittlungsbüro + Ermächtigung

  • Guten Tag in die Runde!

    Folgender Fall:

    Alle bekannten Erben der 2. Erbordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen, Erben der 1. Erbordnung sind nicht vorhanden.

    Der Nachlass besteht aus Bargeld (ca. 20.000 Euro) und einem stark sanierungsbedürftigen Wohngrundstück in sehr ländlicher Gegend.

    Ich habe ein Aufgebot gemacht und wollte Fiskus feststellen.

    Nun meldet sich ein bekanntes Erbenermittlungsbüro und schreibt, dass Sie auf eigenes Risiko die Erbenermittlung in die Wege geleitet haben und will Auskünfte. Außerdem liegt eine Ermächtigung zugunsten des Erbenermittlungsbüros bei, die ich unterschrieben und mit Dienststempel zurücksenden möchte.

    Und nun? Muss ich Auskünfte erteilen und die Ermächtigung unterschreiben?

    Vielleicht noch wichtig zu wissen, eine Erbin der 2. Erbordnung ist die unmittelbare Nachbarin des Erblassers. Auch sie wollte sich nicht mit dem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus belasten und hat deshalb ausgeschlagen. Eigentlich dachte ich, ich kann hier fix mit Feststellung Fiskus beenden. Muss ich auf das Angebot des Erbenermittlungsbüros eingehen?

    Viele Grüße

    D.

  • Nein

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Eine Erbenermittlung hat ohne Auftrag eines Berechtigten (Erbanwärter, Nachlasspfleger o.ä.) kein Einsichtsrecht (s. MüKoFamFG/Pabst, 3. Aufl. 2018, FamFG § 13 Rn. 20).


    Die gewünschte Ermächtigung dient einfach dazu, im Auftreten vor Auskunftsstellen (bspw. Standesämter, Archive) etwas vorlegen zu können, um sein Auskunftsbegehren legitim aussehen zu lassen, nach dem Motto "Das Gericht sagt, wir dürfen in der Sache ermitteln".

    Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage und diese Ermächtigung kann von Natur aus auch inhaltlich nur total nichtssagend sein, weil das Gericht dem Erbenermittler eben keinen Auftrag erteilt und nicht im Verhältnis zu anderen stellen dafür Sorgen kann, dass diese dem Erbenermittler gefälligst Auskünfte zu erteilen haben.

    Ich erteile die Ermächtigung daher nicht.

  • Eine andere Frage ist natürlich, ob der Fall wirklich schon „reif“ für das Fiskuserbrecht ist.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Darf ich mal nachfragen, woher die Erkenntnisse zum Wert des Nachlasses kommen? Und ob diese belastbar sind?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Der Nachlass besteht aus Bargeld (ca. 20.000 Euro) und einem stark sanierungsbedürftigen Wohngrundstück in sehr ländlicher Gegend.

    Ich als Steuerzahler möchte keine Ordnungssicherungs- und Gebäudeversicherungspflichtige Immobile im Landeshaushalt. Mein Fiskus hier in Thüringen übrigens auch nicht. Nur Bares ist wahres.


    Also würde ich hier zu einer Nachlasspflegschaft tendieren und der Napfl. ermittelt selber oder bevollmächtigt einen EE.

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Das ist kein Entscheidungskriterium. Auch für einen völlig wertlosen bzw. überschuldeten Nachlass kann das Fiskuserbrecht festgestellt werden. Die Frage ist aber, ob eine nach den Umständen angemessene Erbenermittlung stattgefunden hat. Und das wiederum hängt auch mit dem Wert des Nachlasses zusammen. Der aber ohne Nachlasspfleger selten wirklich sicher angenommen werden kann.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Das ist kein Entscheidungskriterium.

    Das ist mir klar. Da ich aber mittlerweile schon seit fast zwei Jahrzehnten in einem kollegialen Kontakt zu "meinem Fiskus" stehe und für meine unkonventionelle, pragmatische Arbeitsweise bekannt bin, reiche ich hier gern meine Erfahrungen weiter. ;)

    -------------------------------------------------------------------------------------------------
    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Ich bedanke mich zunächst für die Antworten.

    Also, es ist so: Der Erblasser ist 1947 geboren, war ledig und kinderlos. Seine Eltern sind vorverstorben. Er hatte nur 1 Schwester und diese hat ausgeschlagen. Die Schwester hat 2 Kinder (beide haben ausgeschlagen, beide haben keine Kinder), von denen ein Kind das unmittelbare Nachbargrundstück bewohnt. Der Grundbesitz besteht aus einem sanierungsbedürftigem Bauernhaus mit Scheune. Es ist das Elternhaus. Ich habe mit beiden Kindern geredet, besonders mit der Nichte von nebenan. Es wurde gesagt, dass keine Schulden vorhanden sind, man sich aber mit dem Grundbesitz (alles Vollgestellt) nicht belasten wolle, auch wenn es der Onkel war und man der unmittelbare Nachbar ist. Daher gehe ich davon aus, dass sich das vorhandene Bargeld in Grenzen halten wird. Genaues dazu weiß ich aber nicht.

    Wenn ich jetzt die Erbenermittlung in der 3. Ordnung anstrebe, dann ermittle ich oder der Nachlasspfleger die Erben um die Jahrhundertwende bzw. deren Erbeserben. Anhaltspunkte zu Erben der 3. Erbordnung habe ich aktuell nicht. Anonym wurden mir auch schon die Schlüssel vom Objekt zugeschickt.

    Wenn ich jetzt schon den Fiskus feststelle (denn es scheint ja auch niemanden in der 3. Erbordnung zu interessieren, denn einfach mal gemeldet hat sich bisher keiner) muss ich dem Erbenermittlungsbüro überhaupt irgendetwas antworten?

    Abgesehen davon, wie wahrscheinlich ist es denn, dass jemand aus der 3. Erbordnung in meinem Fall Erbe sein will?

  • Die Ausschlagenden wollen also einfach keinen Stress und wissen nicht, wieviel Vermögen tatsächlich vorhanden ist.

    Klassischer Fall für eine Nachlasspflegschaft wegen sicherungsbedürftigem Nachlass würde ich sagen.

    Jedenfalls kann man nach einem Erstbericht des NLP später noch immer entscheiden, ob sich die Ermittlung der Erben in III. Ordnung als verhältnismäßig darstellt, oder dann eher das Fiskuserbrecht festgestellt werden sollte.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Abgesehen davon, wie wahrscheinlich ist es denn, dass jemand aus der 3. Erbordnung in meinem Fall Erbe sein will?

    Da hier scheinbar eben nicht wegen Überschuldung ausgeschlagen wurde, sondern aus persönlichen Gründen, ist eine Annahme durch andere potenzielle Erben schon nicht so unwahrscheinlich. Außerdem musst du mir mal vorstellen, ein Fremder würde einfach so für dich entscheiden, dass du die Erbschaft ja eh nicht annehmen wollen würdest, einfach nur, weil nähere Verwandte sie nicht angenommen haben... Zumal über die Zusammensetzung des Nachlasses noch Ungewissheit zu bestehen scheint.

    Würde hier auch Nachlasspflegschaft anordnen. Und das geht auch jetzt noch, nachdem du die öffentliche Aufforderung gemacht hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!