Guten Tag in die Runde!
Folgender Fall:
Alle bekannten Erben der 2. Erbordnung haben die Erbschaft ausgeschlagen, Erben der 1. Erbordnung sind nicht vorhanden.
Der Nachlass besteht aus Bargeld (ca. 20.000 Euro) und einem stark sanierungsbedürftigen Wohngrundstück in sehr ländlicher Gegend.
Ich habe ein Aufgebot gemacht und wollte Fiskus feststellen.
Nun meldet sich ein bekanntes Erbenermittlungsbüro und schreibt, dass Sie auf eigenes Risiko die Erbenermittlung in die Wege geleitet haben und will Auskünfte. Außerdem liegt eine Ermächtigung zugunsten des Erbenermittlungsbüros bei, die ich unterschrieben und mit Dienststempel zurücksenden möchte.
Und nun? Muss ich Auskünfte erteilen und die Ermächtigung unterschreiben?
Vielleicht noch wichtig zu wissen, eine Erbin der 2. Erbordnung ist die unmittelbare Nachbarin des Erblassers. Auch sie wollte sich nicht mit dem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus belasten und hat deshalb ausgeschlagen. Eigentlich dachte ich, ich kann hier fix mit Feststellung Fiskus beenden. Muss ich auf das Angebot des Erbenermittlungsbüros eingehen?
Viele Grüße
D.