Guten Morgen
Ich bin gerade dabei einen TP aufzustellen und dabei haben sich Fragen ergeben.
Teilungsversteigerung: Miteigentümer A und B je zur Hälfte.
B ersteigert den Grundbesitz.
Jetzt zum TP:
1. Gerichtskosten --> soweit klar
2. Kostenvorschuss B (der auch Ast. war)
Ich habe keinerlei Anmeldungen hinsichtlich Grundsteuern etc.
Dann Rangklasse 4. Ich habe 2 bestehenbleibende Rechte: eine Grundschuld für Bank X, eine Sicherungshypothek für Y.
Kapital Bank X sind 46.016,72€. Bank X teilt mir mit, dass sie keinerlei Ansprüche aus dem Recht geltend machen, da die zugrundlegende Forderung getilgt worden ist und Löschungsbewilligung erteilt worden ist. Diese liegt dem GBA im Original vor. Somit eine "versteckte" Eigentümergrundschuld. Richtig?? Somit nur das Kapital als Schuldenmasse also als Aufnahme in TP.
Bzgl. der Shyp liegt ebenfalls Löschungsbewilligung vor, keinerlei Anmeldungen der Gläubigerin. Da würde ich auch nur den Kapitalbetrag aufnehmen???
Im Rang nach der Shyp ist eine Grundschuld für B eingetragen. - nur lastend auf dem Anteil von A. Ist das durch die Erteilung des Zuschlags an A jetzt auch eine Eig.grundschuld geworden, so dass nur das Kapital in den TP aufzunehmen ist oder gehören die Zinsen dazu???
Und die letzte Frage:
Nun liegt noch eine Anmeldung von B vor über 3.929,40 € für Reparaturen am Haus, Grundsteuern etc. Muss ich das irgendwie berücksichtigen? Nein, oder? Über diese Beträge müssten sich A und B im Termin einigen. Ich glaube nicht, dass es zu einer Einigung kommt, so dass ich doch wie folgt vorgehen müsste:
Auszahlen kann ich: Gerichtskosten, den Kostenvorschuss und das Kapital aus der Grundschuld von B. Das Kapital für Bank X und das Kapital aus der Shyp würden A und B je zur Hälfte zustehen. Die kann ich aber nur verteilen, wenn A und B das übereinstimmend erklären? Richtig soweit??