Vergütung, hier gesonderte Pauschale für Wohnungsleerstand

  • BGH, Beschluss vom 10. April 2024 - XII ZB 559/23 -

    Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.


    Anmerkung: der BGH widerspricht also dem Landgericht Freiburg und gibt dem Landgericht Hamburg recht. Die Pauschale von 30 € / mtl gibts aber nur, wenn keine Mittellosigkeit vorliegt.

  • Es ist gut, dass dies nun vom BGH bestätigt wurde. Danke für die Info, HorstD!

    Ich vertrete diese Ansicht ebenfalls, musste mir in der Vergangenheit von Kolleg*innen öfters anhören, dass ja wohl nur Grundeigentum gemeint sei.

  • Ich war ja in der Arbeitsgruppe beim BMJ und habe das (als eines der wenigen Beispiele, die sich dann später im Gesetz wiederfanden) selbst vorgeschlagen, als es um die Frage ging, was eigentlich eine vergütungsrechtliche Sondersituation sei. Deshalb wusste ich ja, wie es eigentlich gemeint war. Aber in der Gesetzesbegründung nicht mit hinreichender Klarheit. Wahrscheinlich weil alle in der AG wussten wies gemeint war und nicht ahnten, dass überhaupt eine andere Interpretation möglich ist (wegen des Ehegatten). Aber das ist noch öfter passiert. Gesetze formulieren ist wirklich schwieriger als sie anwenden. Das war mir in der Art vorher nie bewusst gewesen.

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