BGH, Beschluss vom 10. April 2024 - XII ZB 559/23 -
Einem beruflichen Betreuer, dem der Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten übertragen wurde, steht für den Zeitraum zwischen dem dauerhaften Umzug des nicht mittellosen Betroffenen aus dessen bisheriger, nicht vom Ehegatten des Betroffenen genutzter Mietwohnung in ein Pflegeheim und der Beendigung dieses Mietverhältnisses die gesonderte Pauschale nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VBVG zu.
Anmerkung: der BGH widerspricht also dem Landgericht Freiburg und gibt dem Landgericht Hamburg recht. Die Pauschale von 30 € / mtl gibts aber nur, wenn keine Mittellosigkeit vorliegt.