Hallöle,
es geht um Folgendes: KfB in erster Instanz erlassen, auf diesen wurde auch bereits gezahlt. Es ging in die 2. Instanz und das Urteil der 1. Instanz wurde aufgehoben. Bin ich kompeltt falsch oder ist hier eine Rückfestsetzung vorzunehmen aufgrund der Zahlung (hatte noch keine, daher die Frage). Der RA stellt sich hier auch quer, was ich nicht nachvollziehen kann.
Danke für Eure Hilfe.