Sicherungshypothek bestehen bleibendes Recht

  • Hallo zusammen,

    wir haben aufgrund eines Vollstreckungsbescheides eine Sicherungshypothek in einen Grundstücksanteil der Schuldnerin eintragen lassen. Grd. gehörte Schuldnerin und Ehemann je 1/2. Anderer Gläubiger hat Versteigerung betrieben. Aus dem Erlös bekamen wir nun bloß Kosten und ein paar Zinsen, die Hauptforderung ca. 3 T€ wurde nicht ausgeglichen, SiHyp. ist als bestehen bleibendes Recht im Grundbuch geblieben. Ein Überschuß von mehr als 100 T€ wurde zugunsten der Schuldnerin und Ehemann hinterlegt.

    Wie kommen wir nun an das Geld für die Hauptforderung? Vom neuen Eigentümer? Oder Pfändung in den hinterlegten Betrag (Hinterlegung zugunsten der ungeteilten Gemeinschaft), wobei wir ja nicht wissen, welcher Anteil der Schuldnerin zusteht?

    Und bekommen wir den VB gegen die Schuldnerin zurück? Mußten wir im Original beim ZV-Gericht einreichen.

    Vielen Dank

  • Im Prinzip von beiden.

    der Titel kommt zurück (hätte eigentlich schon zusammen mit dem TP und Protokoll passieren können/sollen). Dann kannst du pfänden, ua Anspruch auf Auseinandersetzung und Auszahlung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Aber grundsätzlich ist der Ersteher verpflichtet den Hauptsachebetrag nebst Zinsen ab Zuschlag zu zahlen.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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