Zuteilung des Einsatzortes

  • Hallo,

    Ich fange ab September mein Rechtspflege-Studium an. Ich bin über das OberlandesgerichtKarlsruhe eingestellt.

    Im zweiten Studienjahr können wir theoretisch betrachtet an jedes Gericht versetzt werden, welches zum OLG Karlsruhe gehört. Mir ist bewusst, dass die Anwärter dennoch Wünsche abgeben dürfen und äußere Faktoren, wie Eigentum bei der Entscheidung der Zuteilung mit einfließen.

    Dennoch mache ich mir Sorgen, denn ich komme nicht gebürtig aus dem Rhein-Neckar-Gebiet (ich komme aus einem anderen Bundesland), dennoch würde ich gerne im Praxisjahr hier arbeiten, weil mein Freund in dieser Gegend lebt und mein Umzug einzig und alleine ihm zu liebe zu schulden ist. Leider ist ausgerechnet der Raum Mannheim/Heidelberg Raum in BaWü, der von vielen anderen Anwärtern ebenfalls begehrt wird.

    Wie ist eure Erfahrung bezüglich dieses Thema? Wieviele Anwärter aus Nordbaden werden tendenziell gegen ihren Willen in den südlichen Raum versetzt? Habe ich durch meine Beziehung mit meinem Freund und einem Mietvertrag realistische Chancen, dort in der Nähe mein Praxisjahr absolvieren zu dürfen? Könnte ich notfalls auch einen Art Widerspruch einlegen?

  • Wenn ich dich richtig verstehe, ziehst du von einem anderen Bundesland extra nach BaWü, um das Rechtspflegerstudium zu machen?


    Dann würde ich mit deinem OLG in Kontakt treten und dies so erklären.
    Ich weiß, dass in NRW die Leute, die aus anderen Bundesländern zb nach Düsseldorf oder Hamm gezogen sind, vorher gefragt wurden, in welche Stadt sie in dem Bezirk ziehen, damit sie wohnortsnah ausgebildet werden. Die wurden dahingehend dann ,bevorzugt‘, was ja auch sinnvoll ist.

  • Also in meinem Jahrgang war es so, dass zum Teil auch Leute an den Bodensee zum Beispiel mussten, die aus Raum Heidelberg kommen. Es gibt immer ein paar Arme die es trifft, aber passieren kann es auf jeden Fall. Wenn du "nur" deinen Freund da hast sind deine Chancen im Fall eher schlechter. Es ist zwar nicht die Regel, aber passiert schon auch immer 2-3 Leuten. Einspruch dagegen gibt es nicht soweit ich weis.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, ziehst du von einem anderen Bundesland extra nach BaWü, um das Rechtspflegerstudium zu machen?


    Dann würde ich mit deinem OLG in Kontakt treten und dies so erklären.
    Ich weiß, dass in NRW die Leute, die aus anderen Bundesländern zb nach Düsseldorf oder Hamm gezogen sind, vorher gefragt wurden, in welche Stadt sie in dem Bezirk ziehen, damit sie wohnortsnah ausgebildet werden. Die wurden dahingehend dann ,bevorzugt‘, was ja auch sinnvoll ist.

    Ich komme ursprünglich aus einem anderen Bundesland, aber, um bei meinem Freund leben zu können (er wohnt im Rhein-Neckar-Kreis) habe ich mich gezielt beim OLG Karlsruhe beworben und ich wurde schlussendlich auch genommen.

    Die Hochschule ist nicht weit entfernt von ihm/uns, was ja echt ideal ist. Problematisch wäre eine Versetzung in einen komplett anderen Teil des Bundeslandes, sobald das Praxisjahr anfängt. Darüber mache ich mir Gedanken.

  • Wenn ich dich richtig verstehe, ziehst du von einem anderen Bundesland extra nach BaWü, um das Rechtspflegerstudium zu machen?


    Dann würde ich mit deinem OLG in Kontakt treten und dies so erklären.
    Ich weiß, dass in NRW die Leute, die aus anderen Bundesländern zb nach Düsseldorf oder Hamm gezogen sind, vorher gefragt wurden, in welche Stadt sie in dem Bezirk ziehen, damit sie wohnortsnah ausgebildet werden. Die wurden dahingehend dann ,bevorzugt‘, was ja auch sinnvoll ist.

    Ich komme ursprünglich aus einem anderen Bundesland, aber, um bei meinem Freund leben zu können (er wohnt im Rhein-Neckar-Kreis) habe ich mich gezielt beim OLG Karlsruhe beworben und ich wurde schlussendlich auch genommen.

    Die Hochschule ist nicht weit entfernt von ihm/uns, was ja echt ideal ist. Problematisch wäre eine Versetzung in einen komplett anderen Teil des Bundeslandes, sobald das Praxisjahr anfängt. Darüber mache ich mir Gedanken.

    Würde ich dem OLG dann auch so erklären. Wir haben eine Anwärterin aus BaWü bei uns, die für das Studium in den OLG-Bezirk Düsseldorf gezogen ist und wurde dann in derselben Stadt ausgebildet, in der sie wohnt, während andere die aus der gleichen Stadt tatsächlich kamen weiter fahren mussten.

    Kann ja nicht schaden, das anzubringen 😉

    Ich hatte damals vorab das OLG gebeten, den Begleitunterricht in der Praxiszeit beim AG und nicht beim OLG machen zu können. Keine Ahnung ob es was gebracht hat, aber ich hatte dann den Begleitunterricht auch beim AG 😁

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