Hallo,
Ich fange ab September mein Rechtspflege-Studium an. Ich bin über das OberlandesgerichtKarlsruhe eingestellt.
Im zweiten Studienjahr können wir theoretisch betrachtet an jedes Gericht versetzt werden, welches zum OLG Karlsruhe gehört. Mir ist bewusst, dass die Anwärter dennoch Wünsche abgeben dürfen und äußere Faktoren, wie Eigentum bei der Entscheidung der Zuteilung mit einfließen.
Dennoch mache ich mir Sorgen, denn ich komme nicht gebürtig aus dem Rhein-Neckar-Gebiet (ich komme aus einem anderen Bundesland), dennoch würde ich gerne im Praxisjahr hier arbeiten, weil mein Freund in dieser Gegend lebt und mein Umzug einzig und alleine ihm zu liebe zu schulden ist. Leider ist ausgerechnet der Raum Mannheim/Heidelberg Raum in BaWü, der von vielen anderen Anwärtern ebenfalls begehrt wird.
Wie ist eure Erfahrung bezüglich dieses Thema? Wieviele Anwärter aus Nordbaden werden tendenziell gegen ihren Willen in den südlichen Raum versetzt? Habe ich durch meine Beziehung mit meinem Freund und einem Mietvertrag realistische Chancen, dort in der Nähe mein Praxisjahr absolvieren zu dürfen? Könnte ich notfalls auch einen Art Widerspruch einlegen?