Hallo zusammen,
mein Betreuer hat ein kniffeliges Problem. Für die Betroffene wurde ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, da sie zwanghaft Einkäufe tätigt. In der Vergangenheit waren das eher kleinere Anschaffungen, die hier weniger problematisch waren. Nun wurde allerdings durch die Betroffene eine sehr viel größere (und auch sehr viel kostenintensivere) Anschaffung getätigt. Der Artikel sei nun auch schon aufgebaut. Die Rückgabefrist sei bereits verstrichen, da die Betroffene den Kauf erst später gegenüber dem Betreuer einräumte.
Hierbei gab die Betroffene zu, den Kauf unter falschem Namen abgeschlossen zu haben und dies auch mit vollem Wissen und Wollen geschah.
Welche Möglichkeiten hätte der Betreuer in dem speziellen Fall bzgl. Rückabwicklung und auch künftig, damit sich solches Verhalten nicht wiederholt? Schließlich wäre eine gewisse kriminelle Energie hierbei nicht völlig auszuschließen.
Vielen Dank schonmal im Voraus.