Hallo :-),
ich habe eine Frage:
Es liegt ein handschrifltiches Testament vor.
Die Erblasserin hat angeordnet, dass die Nacherbfolge für den Fall auflösend bedingt ist, dass der Nacherbe unverheiratet vor dem Vorerben verstirbt.
Für den Fall, dass der Nacherbe im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war und vor dem Vorerben verstirbt sind Ersatznacherben seine gesetzlichen Erben bzw. seine gewillkürten Erben.
Jetzt meine Frage:
Ist es zulässig, dass Ersatznacherben die gewillkürten Erben des Vorerben sind?
Zusatz: Wird die sogenannte ,,Dieterle Klausel'' genannt und ist höchsrichterlich noch nicht entscheiden.
LG ![]()