Ich habe morgen einen Zwangsversteigerungstermin zur Aufhebung der Gemeinschaft.
In Abteilung III sind zwei Grundpfandrechte eingetragen. Die eingetragene Gläubigerin hat auf die Grundschuld in jeweiliger voller Höhe verzichtet.
Wie berücksichtige ich diese Rechte bei der Aufstellung des geringsten Gebotes.
Ich habe irgendwie ein Brett vor dem Kopf