Abschläge in Pebb§y für Schwerbehinderte?

  • Mal eine Frage in die Runde.

    Mir ist bekannt, dass im Bereich der Finanzverwaltung schwerbehinderte Mitarbeiter ab 50% GdB nur zu 80% in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt werden (brauchen ja keine Vertretung machen, mehr Urlaub, oftmals mehr krankheitsbedingte Ausfälle usw.). In der Justiz kenne ich so eine Regelung nicht. Gibt es in irgendeinem Bundesland eine derartige Regelung?

    Da wir ein sehr kleines Gericht mit nur 19 Kräften im mittleren Dienst sind und davon 5 schwerbehindert/gleichgestellt sind, stellt sich das Problem immer wieder wenn viele Ausfälle sind.

  • Woraus ergibt sich denn das für die Finanzverwaltung? In Bayern wird da meines Wissens nicht unterschieden -> BayInklR. Dass die Schwerbehinderung zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen führt, halte ich für ein Gerücht.

  • Nein, Pebb§y sieht das tatsächlich nicht vor. Dafür ist es auch nicht gemacht. Es soll die Personalbelastung insgesamt darstellen und eine Orientierung für die Mittel- und Oberbehörden für die Personalverteilung geben.

    Dafür werden separate Listen für den Personalbestand und die Personalverwendung (dort werden Erkrankungen, egal ob von Schwerbehinderten oder Nicht-Schwerbehinderten - berücksichtigt) geführt. In Pebb§y selbst fließt die Personalverwendung bei der Ermittlung der Belastung ein.


    Eine hohe Schwerbehindertenquote kann ein Kriterium für die Personalverteilung durch die übergeordneten Behörden sein, muss aber nicht zwingend. Aus eigener anekdotischer Evidenz kann ich meiner Vorposterin nur zustimmen, dass ich nicht bestätigen kann, dass die Schwerbehinderten häufiger krank sind als der Rest.

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