Mal eine Frage in die Runde.
Mir ist bekannt, dass im Bereich der Finanzverwaltung schwerbehinderte Mitarbeiter ab 50% GdB nur zu 80% in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt werden (brauchen ja keine Vertretung machen, mehr Urlaub, oftmals mehr krankheitsbedingte Ausfälle usw.). In der Justiz kenne ich so eine Regelung nicht. Gibt es in irgendeinem Bundesland eine derartige Regelung?
Da wir ein sehr kleines Gericht mit nur 19 Kräften im mittleren Dienst sind und davon 5 schwerbehindert/gleichgestellt sind, stellt sich das Problem immer wieder wenn viele Ausfälle sind.