Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe gerade etwas auf dem Tisch liegen, das mich ein kleines bisschen verwirrt. Das beschäftigt mich sogar jetzt am Samstag, aber es ist halt auch interessant. Bitte verzeiht, wenn ich nicht schreibe "warum, wieso, weshalb". Irgendwo möchte ich ja der Amtsverschwiegenheit noch gerecht werden. Seht es wie früher in den Klausuren: "Der Sachverhalt ist als wahr zu unterstellen." Nachfolgend wurde aus Zweckmäßigkeit und ggf. zur weiteren Anonymisierung immer die männliche Form gewählt:
Mein Betreuter war vor Anordnung der Betreuung im Immobilienbereich recht geschäftstüchtig. In den Zeiten der Niedrigzinsen hat er mehrere Immobilien vollfinanziert und nur die Kaufnebenkosten als Eigenkapital eingebracht. Das sieht auch echt sinnvoll aus, aber um es kurz zu fassen: Von der Kohle sieht er nix direkt, die Mieter bezahlen ihm seine Immobilien, er sieht nur die Schulden geringer werden, hat einige Immobilien im Portfolio und dazu noch mehr Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung. Die Betreuung wird ehrenamtlich von einem (nicht befreiten) Betreuer geführt. Dieser hat mir jetzt gesagt, dass der Betreute Bares benötigt (das lässt sich anhand der Rechnungslegung auch ganz gut nachvollziehen). Dazu gäbe es zwei Möglichkeiten:
1. Es wird eine der Wohnungen verkauft. Das ist aber definitiv nicht im Sinne des Betreuten, zumal dann Spekulationssteuer (dürfte jedoch nicht allzu hoch sein) und eine ziemlich saftige Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig werden. Die Familienmitglieder meinten bei einem Gespräch auch, dass diese Immobilien einfach später seinen Ruhestand mitfinanzieren sollten.
2. Mit einem Geschwisterteil des Betreuten eine GbR gründen und diese ins GbR-Register eintragen. Danach zahlt dieser Geschwisterteil dem Betreuten 50% des damaligen Kaufpreises und der Betreute überträgt im Gegenzug die ganze Immobilie an die GbR, in der er dann zusammen mit seinem Geschwisterteil ist. Danach wird alles gerecht geteilt und übernommen (sprich: Restschuld, Mieteinnahmen, Darlehensrate, Zinsen, steuerliche Abschreibungen, Hausgeldzahlungen, etc. pp.).
Mit Nr. 2 würden sowohl Spekulationssteuer als auch Vorfälligkeitsentschädigung wegfallen, da mit dem Verkauf kein Gewinn erwirtschaftet und kein Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Die Immobilie hat lt. Gutachten auch nicht allzu sehr an Wert zugelegt, es ist m. E. von diesem Standpunkt aus genehmigungsfähig (zumal der Schuh etwas drückt und das wäre tatsächlich die schnellste Variante). Der Betreute bekommt im Wege des Schuldbeitritts ja sogar noch etwas Sicherheit. ABER (und das ist die Crux, die mich an der Genehmigungsfähigkeit zweifeln lässt):
Was ist mit den bislang gezahlten Darlehensraten des Betreuten?! Müssen die da nicht irgendwo berücksichtigt werden? Schließlich bekommt der Geschwisterteil ja eine Immobilie, die zu ca. 1/4 bereits abgezahlt ist und hält im Gegenzug wirtschaftlich gesehen 50% an der Immobilie (über die GbR).
Habe ich da einen Denkfehler oder gibt sich das wirtschaftlich gesehen nichts? Weil der Gedanke ist halt auch:
Der Betreute hat am Ende der Finanzierung z. B. 20 Jahre abgezahlt, der Geschwisterteil nur 15, aber der Geschwisterteil hält 50% der Immobilie, obwohl der Betreute 3/4 aller Raten und der Geschwisterteil 1/4 aller Raten gezahlt hat. 5 Jahre länger Raten zahlen macht bei z. B. 6.000 € p. a. halt auch mal eben 30.000 € aus...
Ich halte Variante 2 für genehmigungsfähig(er), da so dem Wunsch des Betreuten Rechnung getragen wird, sie ist am wenigsten kostenintensiv und die Familienverhältnisse sind in Ordnung. Es gibt innerhalb der Familie keinen Streit und ich konnte miterleben, wie die Familie sich um den Betreuten kümmert. Wäre da nicht der Zweifel im vorherigen Absatz.
Ich freue mich auf rege Beteiligung und den Geistesblitz von euch überhaupt!
LG
tupperdose