Ich habe einen Antrag auf Bestimmung nur eines P-Kontos nach § 850k Abs. 4 ZPO auf dem Tisch, soweit keine Atomwissenschaft.
Allerdings ist die Drittschuldnererklärung der einen Bank aus 05/2024 und die der anderen Bank aus 06/2023. Es ist ja nun nicht völlig abwegig, dass der Schuldner binnen eines Jahres sein Konto wechselt. Als P-Konto verbleiben soll das bei der Bank mit der Drittschuldnererklärung aus 06/2023. Ich habe erhebliche Bedenken, dass dieses Konto überhaupt noch als P-Konto geführt wird.
Wie ist eure Meinung dazu?