Hallo,
würde mal eure Meinung hören:
Ein Eigentümer bestellt auf einem Flurstück eine Dienstbarkeit nebst Vormerkungen für einen Betreiber mit folgendem Inhalt:
1. Errichtung einer WEA nebst Kabel- und Leitungsrecht
2. Wegerecht, bestehend aus temporärer oder dauerhafter Zuwegungen sowie Lager- und Kranstellflächennutzung
3. Rotorüberstrich- und Abstandsflächenrecht gem. Landesbauordnung.
Der Betreiber möchte sich alles in einer einzigen BpD absichern lassen, da noch nicht feststeht, ob überhaupt eine WEA auf dem Flurstück errichtet wird oder eventuell nur auf dem Nachbargrundstück und es dann nur im Hinblick auf Ziffer 3. belastet bleibt.
Kann der Inhalt der Ziffern 1. bis 3. mit nur einer BpD abgesichert werden oder sollte wie ich meine zumindest bzgl. Ziffer 3. ein weiteres Recht eingetragen werden?
Ist der Inhalt der Ziffer 3. überhaupt eintragbar oder insgesamt zu unbestimmt und nur mit einer Baulast absicherbar?
Für ein paar Hinweishilfen wäre ich dankbar.