wenn das Grundstück groß genug ist, habt ihr sicherlich recht. Was aber wenn es sich um ein Grundstück handelt, welches die dafür erforderliche qm nicht hat?
Was für einen Unterschied soll das denn machen? Der Berechtigte darf etwas tun und der Belastete muss etwas dulden - ober der Berechtigte das auch tatsachlich tut oder der Belastete jemals tatsächlich dulden muss ist für die Entstehung des Rechts ohne Belang.