Ergänzungsbetreuer soll für Ehefrau dem Grundstücksverkauf durch den Ehemann zustimmen

  • Liebe Kollegen-/innen,

    in einem meiner Betreuungsfälle möchte der Ehemann meiner Betreuten die mit Häusern bebauten Grundstücke zum Zwecke künftiger Heimkostenfinanzierung verkaufen.

    Der nicht unter Betreuung stehende Ehemann (= Betreuer seiner Ehefrau) ist als Alleineigentümer der Grundstücke im Grundbuch eingetragen.

    Da die unter Betreuung stehende Ehefrau dem Verkauf zustimmen muss, dies jedoch selbst nicht mehr kann, habe ich einen Ergänzungsbetreuer hierzu bestellt. Der Ehemann ist von der Vertretung ausgeschlossen.

    Nun möchte mein Ergänzungsbetreuer die Zustimmung zum Verkauf vorl. nicht erteilen.

    Als Grund gibt er an, dass er beim persönlichen Gespräch mit den Beteiligten den Eindruck gewann, dass der Ehemann selbst etwas überfordert sei, bzw. den Überblick verliere. Es sei nicht auszuschließen, dass der Ehemann durch den Käufer zum Verkauf unter Druck gesetzt würde und unter dem Aspekt der Heimkostendeckung sich auf das schnellst mögliche, aber nicht auf das beste, Angebot eines Käufers gestürtzt haben könnte.

    Der Kaufpreis wurde mit 220.000 € beziffert. laut Bodenrichtwert erscheint mir der Kaufpreis in Ordnung. Der Ergänzungsbetreuer fordert jedoch nun ein Verkehrswertgutachten bei mir an, da er der Auffassung ist, dass mit samt Häuseraufbau auf den Grundstücken ein möglicher Verkehrswert durchaus über den angesetzten 220.000 € liegen könnte.

    Ein richtiges Genehmigungsverfahren habe ich ja nicht, da für die Betreute lediglich die Zustimmungserklärung durch den Ergänzungsbetreuer erteilt werden soll. Könnte der Ergänzungsbetreuer gegenüber dem Ehemann ein Verkehrswertgutachten fordern?

    Ich halte das ggf. für unverhältnismäßig. Es ist ja garnicht eindeutig, ob die Grundstücke tatsächlich wesentlich höher wären.

    Wie seht ihr es?

  • Grundstücke, Häuser - also jeweils Mehrzahl? Und das Paket mit allen Grundstücken und Häusern soll nur 220.000 bringen??


    was sagt denn der Ehemann zu der MEinung des ERgänzungsbetreuers?

    Und was die Betreute? Oder kann sie sich gar nicht mehr artikulieren und ihren Willen kundtun?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wieso braucht er überhaupt die Zustimmung? Handelt es sich bei den Häusern (Plural!) um das gesamte oder nahezu gesamte Vermögen des Ehemannes?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Es sind wohl drei einzelne Flurstücke. Bebaut insgesamt mit 2 Häusern. Die Betreute kann sich garnicht äußern. Diese ist ans Bett gefesselt und ist gelähmt. Kann sich weder sprachlich äußern, noch durch Mimik/Gestik. Es handelt sich um das nahezu gesamte werthaltige Vermögen des Mannes und daher muss die Ehefrau grds. zustimmen. Die Zustimmung brauche ich definitiv. Der Ehemann hat den KP so ja erzielt und kann die Bedenken des Ergänzungsbetreuers überhaupt nicht teilen. Der Ehemann findet den Kaufpreis "tippi toppi" und ein Verkehrswertgutachten für sein Alleineigentum erstellen zu lassen, sieht er auch garnicht für nötig, da der Kp für ihn "supi" ist.

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