Liebe Kollegen-/innen,
in einem meiner Betreuungsfälle möchte der Ehemann meiner Betreuten die mit Häusern bebauten Grundstücke zum Zwecke künftiger Heimkostenfinanzierung verkaufen.
Der nicht unter Betreuung stehende Ehemann (= Betreuer seiner Ehefrau) ist als Alleineigentümer der Grundstücke im Grundbuch eingetragen.
Da die unter Betreuung stehende Ehefrau dem Verkauf zustimmen muss, dies jedoch selbst nicht mehr kann, habe ich einen Ergänzungsbetreuer hierzu bestellt. Der Ehemann ist von der Vertretung ausgeschlossen.
Nun möchte mein Ergänzungsbetreuer die Zustimmung zum Verkauf vorl. nicht erteilen.
Als Grund gibt er an, dass er beim persönlichen Gespräch mit den Beteiligten den Eindruck gewann, dass der Ehemann selbst etwas überfordert sei, bzw. den Überblick verliere. Es sei nicht auszuschließen, dass der Ehemann durch den Käufer zum Verkauf unter Druck gesetzt würde und unter dem Aspekt der Heimkostendeckung sich auf das schnellst mögliche, aber nicht auf das beste, Angebot eines Käufers gestürtzt haben könnte.
Der Kaufpreis wurde mit 220.000 € beziffert. laut Bodenrichtwert erscheint mir der Kaufpreis in Ordnung. Der Ergänzungsbetreuer fordert jedoch nun ein Verkehrswertgutachten bei mir an, da er der Auffassung ist, dass mit samt Häuseraufbau auf den Grundstücken ein möglicher Verkehrswert durchaus über den angesetzten 220.000 € liegen könnte.
Ein richtiges Genehmigungsverfahren habe ich ja nicht, da für die Betreute lediglich die Zustimmungserklärung durch den Ergänzungsbetreuer erteilt werden soll. Könnte der Ergänzungsbetreuer gegenüber dem Ehemann ein Verkehrswertgutachten fordern?
Ich halte das ggf. für unverhältnismäßig. Es ist ja garnicht eindeutig, ob die Grundstücke tatsächlich wesentlich höher wären.
Wie seht ihr es?