Mal ne ganz simple Frage: Gibt es irgendeine Möglichkeit, formal korrekt bei einer Lohnpfändung die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen mit Bürgergeld der Bedarfsgemeinschaft vorzunehmen ?
Ich habe hier eine etwas seltsame Pfändungsberechnung, bei der sich der ermittelte pfändbare Betrag nur so erklären ließe, jedoch leider noch keine Unterlagen.
Frage 1: Mit Hinweis auf § 42 Abs. 4 SGB II müsste eine Aufhebung eines solchen Zusammenrechnungsbeschlusses doch zwingend erfolgen ? Ansonsten war das Ganze vor vielen Jahren auch schon mal durch den BGH geklärt, oder ? IX ZB 263/11 ? Also einfach sofortige Beschwerde ?
Frage 2: Falls der PfÜb die Zusammenrechnung beinhaltet und dort der Hinweis, dass pfändbarer Betrag beim Arbeitgeber abzuführen ist und Arbeitgeber bei Jobcenter die Höhe des Bürgergeld-Bezuges erfragen muss, um die Zusammenrechnung vorzunehmen, dann muss der Arbeitgeber dies tun und darf nicht eigenmächtig die Unpfändbarkeit des Bürgergeldes einwenden ? Auch nicht, wenn aus dem Bescheid des Jobcenters ersichtlich, dass für insgesamt 4 Personen Bürgergeld bezogen wird und dieses auch nicht an den Arbeitnehmer/Schuldner ausgezahlt wird ?