Guten Tag in die Runde!
Ich brauche ganz dringend mal euren Rat, denn ich bin gerade echt ratlos.
Erblasserin ist 1938 verstorben. Sie ist Miteigentümerin eines Grundstücks gemeinsam mit ihrem Schwiegersohn, dem die andere Hälfte des Grundstücks gehört.
Gesetzliche Erben der Erblasserin sind deren Ehemann zu 1/4 sowie deren 6 Kinder zu je 1/8 Anteil.
Ihr ahnt es bereits, alle Erben der Erblasserin sind nachverstorben. Der Schwiegersohn ist hochbetagt (91) und inzwischen im Pflegeheim. Die Immobilie steht leer und könnte/müsste verkauft werden. Es gibt Kaufinteressenten und der Schwiegersohn benötigt das Geld zur Begleichung seiner Heimkosten und natürlich auch für seine eingesetzte Betreuerin.
Bisher stand ich auf dem Standpunkt, dass ich betreffend meiner Erblasserin keine Nachlasspflegschaft anordne, da die Erben nicht unbekannt, sondern lediglich nachverstorben sind. Ich habe allerdings jetzt 1,5 Jahre recherchiert und es tun sich bei den Erbeserben immer mehr "Baustellen" auf, sodass ich zu keinem Abschluss der Rechtsnachfolger komme.
Möglichkeit: Ich bestelle jetzt doch einen Nachlasspfleger für meine Erblasserin mit dem Aufgabenkreis: Sicherung und Verkauf der Immobilie und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Erbschein müsste ja auch noch beantragt und erteilt werden, aber dafür hätte ich aus dem einem Stamm der Kinder - eifrige Erbeserben. Reicht zur Anhörung der nachverstorbenen Erben die Anhörung der mir bekannten Erbeserben oder was meint ihr, weil die Erbeserben sind ja aktuell mein Hauptproblem.
So könnte ich kurzfristig dem Schwiegersohn als Miteigentümer behilflich sein, seine laufenden Lebenskosten zu decken und der Nachlasspfleger könnte den bereits feststehenden Erbeserben (Erbscheine liegen vor) deren Anteile auszahlen. Rest könnte der Nachlasspfleger hinterlegen.
Was haltet ihr von der Idee?