Guten Morgen,
das Katasteramt teilt mir mit, dass bei drei Grundstücken (eins im Eigentum der Stadt, die beiden anderen privat) die tatsächliche Nutzung stark von dem rechtlichen Eigentum abweicht. Die Grenzen wurden im Jahre 1900 festgestellt, beide Eigentümer versichern aber, dass sie keinen anderen als den tatsächlichen Grenzverlauf kennen. Diese Aussagen werden lt. Kataster auch durch Luftbildaufnahmen aus den 50er und 70er Jahren bestätigt.
Kurz zusammengefasst: Das städtische Grundstück (wohl ein Weg) liegt zwischen den beiden im Privateigentum stehenden Grundstücken und soll zu Lasten der beiden angrenzenden Grundstücke verbreitert und dabei gekrümmt werden (vorher quasi rechter Winkel, jetzt Kurve; so ersehen ich es aus den vorgelegten Karten).
Die Eigentümer wollen nun berichtigen und fragen nach Möglichkeiten. Das Katasteramt beabsichtigt eine „Grenzniederschrift“ zu fertigen und legt mir alles im Entwurf vor mit der Bitte da mal drüber zu gucken. Nach deren Auffassung sei seinerzeit der tatsächliche Wille der Beteiligten nicht umgesetzt worden („materieller Aufnahmefehler“) und dies könne nach deren Auffassung jetzt nur so korrigiert werden.
Alternativ fiele mir nur die Auflassung der entsprechenden Teilflächen ein, was aber natürlich mit Kosten einhergeht (ob das Katasteramt Gebühren erhebt entzieht sich meiner Kenntnis) und vermutlich auch deswegen nicht gewollt ist, weil die Fläche ja nach dem Verständnis der Eigentümer bereits ihnen „gehören“ und seinerzeit bei der Grenzsteinsetzung und/oder Vermessen schlicht Fehler gemacht worden sind.
Ich konnte alles nachvollziehen, was mir vorgetragen/-legt wurde, frage mich allerdings, was das Katasteramt mir einreichen muss, damit ich eintragen kann.
- Wo finde ich da etwas zu?
- Reicht etwa ein (einfacher) Fortführungsnachweis? Mit Unterschrift + Siegel?
- Was hab ich bzgl. des (vielleicht?) von hier aus zu prüfenden etwaigen gutgläubigen Erwerbs zu prüfen (BGH, 02.12.2005, V ZR 11/05)?
Im Schöner/Stöber, 16. Auflage, RN 594ff steht, dass bei „Veränderungen in der Begrenzung eines Flurstücks dieses durch Flächenzugang vergrößert oder durch Flächenabgang verkleinert“ wird. Also Zerlegung und Verschmelzung. Das riecht für mich ja nach „mir reicht ein Fortführungsnachweis“. Kann es tatsächlich so einfach sein?
Vielen Dank!