Nachlasspflegschaft ist angeordnet. Die Erbenermittlung dauert an. Zwischenzeitlich steht 1 Verwandter als Erbe fest, da die Erbschaft durch Fristablauf angenommen wurde. Nun hat die Sozialhilfeverwaltung mitgeteilt, dass Forderungen in sechsstelliger Höhe vorliegen. Der Nachlass ist zweifelsfrei überschuldet.
Frage: Kann der Nachlasspfleger noch einen Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen obwohl zumindest 1 Erbe feststeht oder muss der Erbe selbst diesen Antrag stellen.
Klar ist, dass die Nachlasspflegschaft aufgehoben werden kann, da ja zumindest 1 Erbe ermittelt ist.