Hallo,
ich habe hier eine Erinnerung gegen einen PfüB. Hier wird vorgetragen, dass eine unzulässige Doppelpfändung vorliegt, da sowohl bei der Bank als auch beim Arbeitgeber eine Pfändung erfolgt.
Dadurch, dass ich M-Sachen erst seit kurzer Zeit bearbeite bin ich auf Eure Meinungen gespannt. M.E. ist dies möglich und problemlos.