Hallo zusammen,
in einer Nachlassangelegenheit habe ich die Sache von unserem OLG aus der Rechtsmittelinstanz zurück erhalten. Die Entscheidung ist es meines Erachtens wert, veröffentlicht zu werden.
Wohin muss ich mich in so einem Fall wenden und wie gehe ich richtig vor? Hat damit jemand Erfahrung?
Danke vorab.