Veröffentlichung von Entscheidungen

  • Hallo zusammen,

    in einer Nachlassangelegenheit habe ich die Sache von unserem OLG aus der Rechtsmittelinstanz zurück erhalten. Die Entscheidung ist es meines Erachtens wert, veröffentlicht zu werden.

    Wohin muss ich mich in so einem Fall wenden und wie gehe ich richtig vor? Hat damit jemand Erfahrung?

    Danke vorab.

  • Besorge Dir zunächst eine elektronische Abschrift (*.pdf) der Entscheidung vom Gericht
    und anonymisiere sie (keine Klarnamen!), falls erforderlich.

    Dann kannst Du die Entscheidung einer jur. Zeitschrift (z.B. Rpfleger) zur Veröffentlichung anbieten.
    Meistens wollen diese das Sachgebiet, einen Leitsatz und eine Paragraphenkette dazu geliefert bekommen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Ich weiß nicht, wie das in Rheinland-Pfalz ist, aber hier in Bayern wäre noch folgendes zu beachten:

    Bayern hat in den Verträgen mit den drei großen E-Dienstleistern (juris, beck, Wolters-Kluwer) Rabatte herausgehandelt, aber dafür die Verpflichtung übernommen, dass alle Entscheidungen, die veröffentlicht werden, auch diesen Drei angeboten werden. Verstöße gegen diese Verpflichtung könnten zum Entfall der Rabatte führen. Und da jättest Du dann ein Problem. Also prüfen, ob es bei Euch auch so ist und ggf. auch den drei E-Verlagen anbieten. Die zugehörigen Adressen findest Du auf deren Seiten.

    Im Übrigen gilt: Veröffentlichung in einer gedruckten Zeitschrift erfolgt (nur) nach Prüfung durch die dortige Schriftleitung/Redaktion und führt zu einem kleinen Honorar (so etwa 5 bis 30 Euro, bei Entscheidungen, kann bei Aufsätzen mehr sein). Veröffentlichung in einer der elektronischen Sammlung bleibt honorarlos, dafür wird die Veröffentlichung quasi garantiert vorgenommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich weiß nicht, wie das in Rheinland-Pfalz ist, aber hier in Bayern wäre noch folgendes zu beachten:

    Bayern hat in den Verträgen mit den drei großen E-Dienstleistern (juris, beck, Wolters-Kluwer) Rabatte herausgehandelt, aber dafür die Verpflichtung übernommen, dass alle Entscheidungen, die veröffentlicht werden, auch diesen Drei angeboten werden. Verstöße gegen diese Verpflichtung könnten zum Entfall der Rabatte führen. Und da jättest Du dann ein Problem. Also prüfen, ob es bei Euch auch so ist und ggf. auch den drei E-Verlagen anbieten. Die zugehörigen Adressen findest Du auf deren Seiten.

    Jepp, so ist es für Rheinland-Pfalz auch. Und wie gesagt, läuft über die Verwaltung

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