Hallo,
ich bin am AG und für die Jugendstrafvollstreckung zuständig.
Laut Urteil soll ich eine beschlagnahmte Schreckschusswaffe einziehen. Wie ist der Verfahrensgang? Was muss ich beachten? Gibt es hier eine Textnr. in ForumStar?
Hatte so etwas noch nie und auch niemandem den ich fragen kann..
Danke für eure Hilfe.
(BL: Baden- Württemberg)