Ich hoffe, es kommt nicht als reiner "Mecker-Post" rüber und frage mich eigentlich eher, ob es eine Schulung in dem Bereich gegeben hat, o.ä., aber:
In letzter Zeit häufen sich bei mir Zwischenverfügungen von Registergerichten in NRW bei Anmeldungen und Beschlüssen, die aufgrund Vollmacht unterzeichnet wurden, mit Anforderungen wie:
- Zusätzliche Vorlage der Originalvollmacht bei Einreichung oder zusätzliche Bescheinigung nach § 21 BNotO
-Notarbescheinigung nach § 21 Abs. 3 BNotO über den Nicht-Widerruf von Vollmachten
und ähnlichen Anforderungen aus dem Bereich, hauptsächlich mit dem Ziel, zusätzliche Notarbescheinigungen zu erhalten.
Das ganze ist besonders irritierend, da wir mit denselben Vollmachten seit Jahr und Tag problemfrei arbeiten. Habe ich da irgendwas verpasst?