Hallo,
ich habe einen Fall in dem mir fremdsprachige Ausschlagungserklärungen vorgelegt wurden. Die Übersetzungen zu den Urkunden wurden jeweils als einzelne Dokumente eingereicht. Von meinen Kollegen wurde mir gesagt, ich soll die Übersetzung angesiegelt an das Original der Urkunde anfordern. Eine gesetzliche Grundlage konnte mir leider keiner nennen. Ich selbst habe auch keine gefunden.
Wie lasst ihr euch die Urkunden nebst Übersetzungen einreichen ? Hat jemand dafür eine gesetzliche Grundlage ?