Ansiegelung fremdsprachige Urkunde mit Übersetzung

  • Hallo,

    ich habe einen Fall in dem mir fremdsprachige Ausschlagungserklärungen vorgelegt wurden. Die Übersetzungen zu den Urkunden wurden jeweils als einzelne Dokumente eingereicht. Von meinen Kollegen wurde mir gesagt, ich soll die Übersetzung angesiegelt an das Original der Urkunde anfordern. Eine gesetzliche Grundlage konnte mir leider keiner nennen. Ich selbst habe auch keine gefunden.
    Wie lasst ihr euch die Urkunden nebst Übersetzungen einreichen ? Hat jemand dafür eine gesetzliche Grundlage ? :)

  • Da gibt es auch keine gesetzliche Grundlage. Wenn vor dem Notar ausgeschlagen wird (Unterschriftsbeglaubigung) muss die Übersetzung ja im Zeitpunkt der Beglaubigung noch nicht einmal existent gewesen sein. Was soll da dann angesiegelt werden?

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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